nicht nur bei mir herrschen. Das wird in den meisten Bundesländern so oder so ähnlich zu lesen sein. Wie geht ihr damit um?Verordnung, Paragraph 2:
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.
Triftige Gründe sind:
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14. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,
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Bußgeld bei Verstoß gegen Paragraph 2: 150 Euro
Ich weiß mittlerweile nicht mal mehr, ob ich mich eigentlich noch irgendwo auf eine Bank setzen darf. Hier in Leipzig gibt es Spielplätze und Spielwiesen, auf denen zwar immer die Spielgeräte abgesperrt, dann dort aber auch alle, einige oder gar keine Bänke zugänglich sind. Sitzen wäre aber schon ein Widerspruch zu Sport und Bewegung. Auf Wiesen in Parks zu sitzen oder zu liegen, wird in vielen Bundesländern mittlerweile sehr strikt und konsequent geahndet. Wer aber eine Parzelle in einer (auswärtigen) Gartenanlage hat, der darf das dort tun.
Was soweit klar ist, ist, dass man sich (in Sachsen) zu jeder Tages- und Nachtzeit bewegen darf. Wenn man aber nicht mit eigener Körperkraft (oder nicht ausschließlich mit selbiger) zu seinem angestrebten (Foto)ziel fährt, fällt das dann noch unter "Sport und Bewegung"? Problematisch dürfte es spätestens ab dem Zeitpunkt werden, an dem man sein Ziel erreicht hat. Darf man mit Stativ und Kamera für längere Zeit an Ort und Stelle verharren, Stichwort "Sport und Bewegung"? Was bedeutet "VORRANGIG im UMFELD des Wohnbereichs"? Ließe sich dann nachrangig mit Lichtverschmutzung oder geringem Erholungsfaktor, Stichwort Lärm, begründen? Wäre das entscheidende Kriterium die Gefährdung anderer, dann wären nächtliche Fotoausflüge, in den allermeisten Fällen noch dazu ohnehin allein, angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, überhaupt in die Nähe anderer Menschen zu kommen, vermutlich vollkommen unproblematisch. Um ein Vielfaches unproblematischer als beispielsweise mehrfach am Tag einkaufen zu gehen, was jeder tun könnte (und einige Menschen auch tatsächlich tun).
Mit Logik komme ich hier aber nicht weiter, zumal mich das ungute Gefühl beschleicht, dass man diese Fragen (immer noch) bewusst unbeantwortet lässt. Bei 150 Euro pro Verstoß ließen sich bei konsequentem Ahnden sehr schnell große Summen generieren.