Bilder vom Laser über Bonn *LINK*

Harald Giessen

Bilder vom Laser über Bonn *LINK*

Beitrag von Harald Giessen » 10. Dez 2003, 14:57

Hallo Freunde,

anbei eine Seite eines Bonners, der sich am Laser über Bonn erfreut hat, ein paar Bilder gemacht hat und diese auf seiner Seite ins Netz gestellt hat:

http://www.krasser-mann.com/tiki-browse ... lleryId=19

Gruß Harald


Roland Harter

Kannst Du mal erklären, warum es mehrere Strahlen

Beitrag von Roland Harter » 10. Dez 2003, 15:13

sind?

Der Laser ist doch Grün, oder? Aber auf den Fotos sind mehrere blaue Strahlen zu sehen!

Harald Giessen

Spektrum des Argonlasers *LINK*

Beitrag von Harald Giessen » 10. Dez 2003, 15:21

In der Tat, das war ein Teil des Versuchs. Der Argonlaser läuft all lines, das heißt, mehrere spektrale Übergänge schwingen im Resonator an.

528,7 nm 2W
514,5 nm 10W
501,7 nm 2W
496,5 nm 3W
488,0 nm 10W
476,5 nm 3W
472,2 nm 1W
465,8 nm 1W
457,9 nm 1W
454,5 nm 1W

Es gibt auch noch UV Linien bei 385-333 nm, aber wir hatten nicht die nötigen Resonatorspiegel dafür drin.

Hinter den Laser wurde in ca 20 cm Abstand ein Prisma aus BK7 Glas gestellt, das hat die Aufspaltung vorgenommen.

Teil des Versuchs war, zu sehen, wie die unterschiedlichen Wellenlängen gestreut werden. Die Streuung ist proportional zu 1/lambda^4, daher wird blau stärker gestreut als grün.

Hier noch ein guter Link zur Rayleighstreuung. Auch die Erklärung, wieso man hauptsächlich Vorwärts- und Rückwärtsstreuung sieht und der Laser kaum zur Seite streut (damit er den Martin aus Radebeul nur dann stört, wenn der direkt drunter steht :-)

http://www.first.gmd.de/persons/bwalter ... ode23.html

Gruß Harald


Martin (Radebeul)

Wieviel Vögel habt ihr damit eigentlich vom Himmel

Beitrag von Martin (Radebeul) » 10. Dez 2003, 15:47

geholt oder andersweitig verletzt?


Harald Giessen

Hier in Bonn und Umgebung *LINK*

Beitrag von Harald Giessen » 10. Dez 2003, 15:52

wurde seit Tagen von einem mysteriösen Vogelsterben berichetet. Zehntausende von Schwalben, Störchen, und anderen Vögeln, die eigentlich schon in ihren Winterquartieren sein sollten, wurden magisch mitten in der Nacht von grünen Laserstrahlen angezogen und fielen, gebraten durch die ungeheuren Lichtkräfte, vom Himmel. Die Zahl der Schwer- und leichtverletzten ging in die Hunderttausende.

Martin - langsam zweifle ich wirklich an Deiner Seriösität - schreibst Du nur, um zu provozieren, oder glaubst Du tatsächlich an das, was Du da von Dir gibst?

Um diese Jahreszeit und mitten in der Nacht sind fast keine Vögel mehr unterwegs, die werden auch nicht magisch vom Strahl angezogen, und selbst wenn sie direkt hinter dem Laser durch den Strahl fliegen wurden, werden die nicht 'vom Himmel geholt' oder verletzt. Ein 30W Laser ist doch kein Lichtschwert a la Luke Skywalker.

Außerdem beträgt die Strahldivergenz 1 mrad, das heißt, daß Du auf 1 km Distanz einen Meter Aufweitung des Durchmessers hast.

Gruß Harald


apus

aktuelle Infos zu "Skybeamern" *LINK* *PIC*

Beitrag von apus » 10. Dez 2003, 17:30

Skybeamer: rechtliche Situation, Zusammenfassung

Nachdem wir in der Vergangenheit mehr oder weniger hilflos zugesehen haben, wie immer mehr Himmelsstrahler den Nachthimmel erobert haben, bieten jetzt zwei neue Urteile des OVG Koblenz ganz neue rechtliche Ansatzpunkte für den Naturschutz. Die Presse kommentierte die Urteile so"...wenn die neuen Urteile rechtskräftig sind, werden mancherorts die Lichter ausgehen."

Bauordnung (neue Rechtslage)

Zwei neue Urteile des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Pressemeldung vom 22.01.2003) bestätigen, daß Skybeamer Werbeanlagen im Sinne der Landesbauordnungen sind. Die Größe der Werbeanlage bemisst sich nach dem Ausmaß der Lichtprojektion. Damit fallen sie nicht mehr unter die genehmigungsfreie Grenze von i.d.R. 1 qm. Da Werbeanlagen nach den Landesbauordnungen im Außenbereich unzulässig sind, darf die Lichtprojektion nicht in den Außenbereich fallen.

Das Urteil OVG Koblenz AZ 8 A 11217/02 ist rechtskräftig. Gegen das Urteil AZ 8 A 11286/02 wurde Beschwerde gegen die Abweisung der Revision beim Bundesverwaltungs-gericht erhoben (Stand 3/2003). Eine Kurzfassung der Urteile ist unter www.justiz.rlp.de /Pressemitteilung 5/2003 veröffentlicht.

Skybeamer sind mit Bauantrag genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn die örtlichen Bauvorschriften, Flächennutzungs - oder Bebauungspläne Festsetzungen enthalten, die im Widerspruch zu der geplanten Lichtanlage stehen. Auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz kann Grundlage für die Nichterteilung einer Genehmigung sein (z.B.Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarschaft oder auch der Tierwelt).
Neben dem Werbeanlagenverbot im Außenbereich kann es demnach auch im Innenbereich etliche Ablehnungsgründe für den Betrieb einer Skybeameranlage geben.

Die Unteren Bauaufsichtsbehörden (je nach Länderregelung kann es Unterschiede geben) sind für die Genehmigung (und Einstellung) von Werbeanlagen zuständig.

Der Naturschutz sollte darauf bestehen, dass im Genehmigungsverfahren auch die Immissionsschutzbehörde ( siehe Ausführungen zum Immissionschutz) und die zuständige Naturschutzbehörde einbezogen wird. Soweit ein Skybeamer beispielsweise in einem Gewerbegebiet nach dem neuen Recht überhaupt genehmigungsfähig ist, sollten Auflagen, die den Vogelzug berücksichtigen, in eine evtl. ausgesprochene Genehmigung aufgenommen werden.

Artenschutzabkommen/ Naturschutz

Zugvogelarten sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der Bonner Konvention geschützt. Für alle Tierarten gelten zusätzlich die §§ 40 ff BNatSchG und ggfs. weitergehende Regelungen der Länder(u.a. Störungs-und Beunruhigungsverbot). Im Internet unter http://jurcom.5.juris.de/bundesrecht/bnatschg 2oo2/.

Zuständig für die Durchsetzung der Naturschutzregelungen sind die Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden). Sie können das Abschalten der Strahler veranlassen. Für bereits rechtmäßig bestehende Anlagen können nachträglich Auflagen aufgenommen werden, die den Zeitraum festlegen, in dem die Leuchtanlagen abzustellen sind (Taschenbuch für Vogelschutz, Richarz et al.).

Auf der Basis von Freiwilligkeitsvereinbarungen zwischen Disco-Betreibern und Behörden kam es zur vorübergehenden Abschaltung von Skybeamern während des Vogelzuges. Im Internet. nachlesbar unter www.presse-service.de/static/469802.htm (Stadt Gütersloh) oder www.nabu-hessen.de/Presse/Aktuelles/presse56 htm, www.bund-hessen.de/presse/pm skybeamer2.htm (Land Hessen).

Auch aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz lassen sich Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt herleiten. Siehe hierzu Beschluß des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10.5.2000 (www.lai-immissionsschutz.de),

Straßenverkehrsordnung

Nach § 33 StVO sind Werbeanlagen verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer außerhalb geschlossener Ortschaften in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Soweit der Gesetzgeber.

Die Himmelsstrahler zielen darauf ab, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erregen. Infolgedessen ist in aller Regel davon auszugehen, dass Verkehrsteilnehmer dem Zweck der Anlage entsprechend abgelenkt und belästigt werden. Dies gilt wegen der Fernwirkung der Anlagen auch für solche, die innerorts betrieben werden:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bereits in § 1 des BImSchG wird klargestellt, dass neben dem Menschen auch Tiere, Pflanzen......vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sind.

Dazu der "Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000" (Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen):

"...Licht gehört gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG zu den Immissionen und gem. § 3 Abs. 3 BimSchG zu den Emissionen i. S. des Gesetzes. Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen"

Im Anhang werden Hinweise über die schädlichen Einwirkungen von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - sowie Vorschläge zu deren Minderung gegeben.

Der Beschluss des Länderausschuss für Immissionsschutz vom 10. Mai 2000
erkennt die schädliche Wirkung von Licht auf die Tierwelt an. Der Beschluss führt aus:

"Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Vögel und Insekten - und Vorschläge zu deren Minderung:
- Auszug -

1. Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbei zuführen. Neben dem Schutz des Menschen ist es ebenfalls Ziel des Gesetzes, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Viele Tiere haben sich im Laufe der Evolution an den Tag-Nachtwechsel angepasst. So gibt es tagaktive und nachtaktive Tiere, die ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte anpassen. Durch die ständige ansteigende Zahl der Millionen von künstlichen Lichtquellen ist in den letzten Jahrzehnten für viele Tierarten eine gravierende Änderung ihrer jeweiligen Umwelt eingetreten.

Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten werden von künstlichen Lichtquellen aller Art angelockt, verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer ökologischen "Aufgaben" wie Nahrungs- oder Partnersuche gehindert. Für viele der Insekten sind die Lichtquelle direkt (Verbrennen, Aufprall) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen. Die große Zahl der Individuenverluste kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung der Lichtquelle führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf das gesamte lokale ökologische Gleichgewicht (z. B. Nahrungsketten, Blütenbestäubung) ... So lockt eine schräg nach oben abstrahlende Leuchte ca. 1,5 mal so viele Insekten an wie eine nur nach unten abstrahlende Leuchte. Bei doppelter Leuchtenhöhe wird ca. die 1,5 - 2-fache Insektenmenge angezogen.

Auch Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen. Sowohl für den Lebensrhythmus wie auch für die Orientierung spielen Lichtquellen für Vögel eine große Rolle. Große und markante Lichtquellen (Leuchttürme, Fabrikanlagen) haben einen Einfluss auf die räumliche Orientierung und das Bewegungsverhalten nachtziehender Vögel. Nicht nur die Kollision mit der Lichtquelle, der Anflug in das unmittelbare Umfeld sind möglich, sondern auch die Veränderung des Zugkurses...

5. Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit

Anlagen für künstliche Beleuchtung sollten nur solange wie notwendig betrieben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Anstrahlung von Gebäuden, wo eine Begrenzung der Lichtabstrahlung in den unteren Halbraum nicht möglich und daher eine erhebliche Fern- wirkung der Lichtquellen unvermeidlich ist. Diese sollten in den späteren Nachtstunden, während deren die gewünschte Wirksamkeit wegen des fehlenden Publikums ohnedies gering ist, abgeschaltet werden. Dies gilt auch für Beleuchtungsanlagen für Werbezwecke...

Die im Abschnitt zum Schutz von Insekten in 1., 2. und 5. genannten Maßnahmen sind auch geeignet, möglicherweise ungünstige Einflüsse künstlicher Beleuchtung auf Vögel zu vermeiden oder zu minimieren. Außerdem:
1. Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen
2. Beleuchtung der Gebäudekörper von hohen Gebäuden."
(siehe. www.lai-immissionsschutz.de)

Die Schweizer Vogelwarte in Sempach weist in einer Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Bruno Bruderer einwandfrei die Störung ziehender Vögel durch Lichteinwirkung, insbesondere Scheinwerfer, nach:

Anmerkung: Die Stellungnahme enthält Einzelfälle, die bei einer Beschwerde gegenüber einer Behörde sehr hilfreich sein können.
- Auszug -

Störung nächtlich ziehender Vögel durch künstliche Lichtquellen

Mit der Nutzung von Elektrizität zur Lichterzeugung hat eine Phase intensiver Lichtemissionen begonnen. Dabei wurde das Licht mehrheitlich im bodennahen Bereich genutzt. Was in bodenferne Luftschichten entwich, war primär "Abfall-Licht", das bei massivem Auftreten als "Lichtsmog" bezeichnet wird. Zur Zeit stehen wir am Beginn einer neuen Entwicklung, bei der Licht nicht auf die Beleuchtung bzw. Reklamewirkung am Boden ausgerichtet wird, sondern Lichtinformation himmelwärts gerichtet wird (Der Bund, 29.12.97; Beilage 1). Da diese gegen den Himmel gerichteten Scheinwerfer in zunehmender Zahl auftreten, entstehen bedeutende Immissionen, die den Charakter einer eigentlichen "Lichtverschmutzung" annehmen können (Der Murtenbieter, 15.7.98; Beilage 2).

Nächtlich ziehende Vögel

Die Mehrheit der Zugvögel, insbesondere diejenigen, die über die Sahara hinweg nach Afrika ziehen, sind nachts unterwegs. Alljährlich ziehen Milliarden von Vögeln, konzentriert in der ersten Nachthälfte und in den untersten 1000 m über Boden aus Europa nach Afrika und im Frühling wieder zurück. Der Nachtzug im Herbst beginnt bereits Ende Juli und nimmt erst gegen Ende November deutlich ab. Es gibt aber während des ganzen Winters Zugbewegungen, insbesondere von Wasservögeln. Der nächtliche Heimzug der Wasservögel, Stare, Feldlerchen und Drosseln setzt bereits im Februar wieder massiv ein; im April werden sie abgelöst durch Insektenfresser, die den Winter südlich der Sahara verbracht haben; die letzten Zugvögel ziehen anfangs Juni bei uns vorbei. Nachts ziehende Vögel orientieren sich unter anderem anhand der Sterne. Ein weiteres Hilfsmittel ist das Magnetfeld der Erde. Die Kombination dieser Orientierungsmittel ermöglichen es den Zugvögeln auch unter bedecktem Himmel geradlinig zu ziehen; sie ziehen aber wenn immer möglich die optische Orientierung vor.

Störung durch Licht

Es gibt zwei hauptsächliche Formen, in denen Licht störend auf Zugvögel wirkt. Die eine Form ist eine Attraktionswirkung bei schlechten Sichtverhältnissen, die andere eine Schreckreaktion beim Einfliegen in einen starken Lichtkegel.

a) Attraktionswirkung bei schlechten Sichtverhältnissen
Unter natürlichen Bedingungen sind Mond und Sterne die einzigen nächtlichen Lichtquellen. Wenn Vögel unter schlechten Sichtverhältnissen (z.B. in Dunst, Nebel oder in einer Wolkenschicht) dem Licht entgegen fliegen, kann ihnen dies helfen, durch eine Wolkendecke aufzusteigen. Offenbar werden Vögel bei schlechter Sicht von Lichtquellen angezogen (Schüz 1971, Grundriss der Vogelzugskunde, Berlin). Weltbekannt sind die bei hoher Luftfeuchtigkeit auftretenden Massenkollisionen von Zugvögeln mit starken Scheinwerfern von Leuchttürmen, in vermindertem Masse auch mit Lichtern an Radio- und Fernsehtürmen. In der nebelreichen Nordsee sind auch die Gasflammen der Ölbohrtürme berüchtigt als Vogelfallen. Verschiedene Naturvölker (z.B. in Nordindien und in den Bergen Kenias) nutzen dieses Verhalten und locken in Nebelnächten Vögel mit Fackeln an, um sie dann auf Leimruten oder mit Netzen zu fangen und dem Kochtopf zuzuführen. Weniger bekannt ist, dass auch der Lichtdom, der bei hoher Luftfeuchte über jeder Stadt entsteht, Zugvögel anzieht. Gerät ein Zugvogel in einen solchen Lichtdom hinein, ist es möglich, daß er ähnlich einem Insekt im Lichtschein einer Lampe nicht mehr herausfindet und im Extremfall nach stundenlangem Kreisflug zugrunde geht; viele finden in der zweiten Nachthälfte bei abnehmender Lichtimmission aus der Falle heraus oder suchen gegen Morgen erschöpft einen Rastplatz. In der Schweiz befasste sich die Schweizerische Vogelwarte in den 1970er Jahren mit dem Problem des Reklamescheinwerfers der Jungfraubahn in der Eiswand der Sphinx. Dieser gegen Norden gerichtete Scheinwerfer verursachte vor allem in Nebelnächten während des Herbstzuges den Tod von Tausenden von Zugvögeln. Auf Anraten der Vogelwarte wurde der Scheinwerfer in der Folge jeweils in Nächten mit Wolken auf oder unter der Scheinwerferhöhe ausgeschaltet. Bei späteren Anfragen verschiedener Bergstationen wurde jeweils der Rat erteilt, dass man wenn möglich auf entsprechende Scheinwerfer-Reklame verzichten sollte, mindestens aber eine analoge Regelung anwenden sollte wie beim Jungfrau-Scheinwerfer. Dabei wäre zu bedenken, dass rundum sichtbare Scheinwerfer auch im Frühling entsprechend zu regulieren wären.

b) Schreckreaktionen beim Einfliegen in starke Lichtkegel

Aufgrund der großen Bedeutung des Gesichtssinnes im Leben der Vögel ist zu erwarten, daß plötzlich auftauchende starke Lichtreize auch oder gerade bei guten Sichtverhältnissen einen großen Einfluss auf das Flugverhalten ziehender Vögel haben. Da jedoch keine verlässlichen wissenschaftlichen Daten dazu vorhanden waren, führte die Schweizerische Vogelwarte entsprechende Versuche durch. Die Ergebnisse sind in der Zeitschrift "Journal of Experimental Biology" publiziert. Die Untersuchungen zeigen klar, dass die Vögel tatsächlich erhebliche Schreckreaktionen zeigen. Beim Einschalten des Scheinwerfers (lediglich 200 Watt, nicht 1000 und mehr Watt wie bei den Reklamescheinwerfern bzw. Skybeamern) wichen die Vögel bis zu 45° (im Durchschnitt 15°) von ihrer ursprünglichen Richtung ab, sie reduzierten ihre Geschwindigkeit und versuchten auch vertikal aus dem Strahl zu entweichen.

Maßnahmen gegen Lichtimmissionen im Nachthimmel

Es ist offensichtlich, dass die zunehmenden Lichtimmissionen, insbesondere starke Scheinwerfer, welche die Ruhe des nächtlichen Himmels beeinträchtigen, für Zugvögel zu den schädlichen und für Menschen mindesten zu den lästigen Einwirkungen gehören und daß diese im Sinne der Vorsorge frühzeitig begrenzt werden müssen.

Wir erwarten, dass Bewilligung für Reklamescheinwerfer (Skybeamer, Laser etc.) nur äußerst restriktiv oder gar nicht mehr erteilt werden, da sie nicht einer Notwendigkeit entsprechen aber doch ein erhebliches Immissions-Potential enthalten.

Im Namen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach
Prof. Dr. B. Bruderer


Dirk van Uden

was soll das? *LINK*

Beitrag von Dirk van Uden » 10. Dez 2003, 22:48

Hallo Harald,

ich gehe mal davon aus, dass das als abschreckendes Beispiel gemeint ist. Wenn Physiker mit Ihrem Grips nur so einen Sch.... produzieren hab ich kein Problem damit wenn hier Mittel für die Forschung gekürzt werden. Lasst das Bitte in Zukunft.
Ich finde einen Dunklen Himmel deutlich attrativer.

Gruss Dirk

Harald Giessen

Abschreckendes Beispiel *LINK*

Beitrag von Harald Giessen » 11. Dez 2003, 00:35

Hallo Dirk,

wie schon gesagt, Ausbreitung verschiedener spektraler Komponenten in der Atmosphäre läßt sich nur durch Experimente draußen messen. Quantenkryptographie über viele Kilometer wird nun einmal auch durch die Luft übertragen (siehe zB den Versuch von Christian Kurtsiefer auf der Zugspitze).

Daß Hunderte von Bonnern anderer Meinung als Du waren konnte man gestern abend bei dem Vortrag sehen (den ich hier auch erwähnt hatte).

Gerade solche Veranstaltungen begeistern die Mehrheit der Bevölkerung für Forschung und bringen viele Menschen dazu, sich auch einmal einen Vortrag über Laserphysik und moderne Anwendungen von Lasern in einen Hörsaal anzuhören. Dadurch wird die Akzeptanz für Forschung wesentlich erhöht. Auch Ausnahmen wie Du und Martin aus Radebeul, die nur Bilder im Netz gesehen haben und sich den Laserstrahl nicht hier in Realität angesehen haben bestätigen höchstens die Regel.

Aus der Ferne über 'Lichtverschmutzung' zu klagen ist einfach nur erbärmlich.

Wenn Du Dir mein Bild von neulich genau ansiehst, wirst Du erkennen, daß dieser Laserstrahl keine Lichtverschmutzung macht, denn selbst auf dem Bild sind noch sehr schwache Sterne zu erkennen und das Streulicht ist extrem gerichtet (siehe dazu den Link über die Rayleighstreuung). Wie schon gesagt, schon in einiger Entfernung muß man direkt unter dem Strahl stehen, um ihn noch wahrnehmen zu können.

Viele Grüße, Harald


Martin Fiedler (Radebeul)

Re: Abschreckendes Beispiel

Beitrag von Martin Fiedler (Radebeul) » 11. Dez 2003, 07:24

: Aus der Ferne über 'Lichtverschmutzung' zu klagen ist einfach nur
: erbärmlich.

Sei froh das ich nicht in der Nähe wohne...

: Wenn Du Dir mein Bild von neulich genau ansiehst, wirst Du
: erkennen, daß dieser Laserstrahl keine Lichtverschmutzung macht,

Bist du Blind und Bl..?

: denn selbst auf dem Bild sind noch sehr schwache Sterne zu
: erkennen und das Streulicht ist extrem gerichtet (siehe dazu den
: Link über die Rayleighstreuung). Wie schon gesagt, schon in
: einiger Entfernung muß man direkt unter dem Strahl stehen, um

Manche lernen es eben nie, du bist wirklich Unverbesserlich. Wenn ich dein Gefasel richtig interpretiere, geht es weniger um einen praktischen Nutzen dieses gefährlichen Experiments sondern um die "Begeisterung" der auf bunte Lichter abfahrenden eventgeilen Bevölkerung, vielleicht um eventuelle Forschungsgelder zu rechtfertigen bzw. zu bekommen. Du bist wirklich zu bedauern.

Martin


Dirk van Uden

Re: Abschreckendes Beispiel *LINK*

Beitrag von Dirk van Uden » 11. Dez 2003, 08:21

Hallo Harald,

tausende Amateurastronomen sind anderer Meinung als hunderte Bonner die nicht wissen was das für ein völliger Blödsinn ist, den ihr da veranstaltet. Lasst es doch einfach.
Wenn es denn mal tatsächlich notwendig sein sollte ein solches Experiment in der Weltgeschichte zu veranstalten (was ich bezweifeln möchte) dann prahlt mit dieser selten dämlichen Lichtverschmutz nicht auch noch.
Bitte beantworte diesen Thread nicht weiter. Folge einfach dem Link und lies. Danke

Dirk


Ulrich Rieth

Was sollen diese Kommentare?

Beitrag von Ulrich Rieth » 11. Dez 2003, 08:46

Hallo!

Ich muss mich jetzt doch irgendwie einmal einklinken, denn irgendwie geht mir diese sture Anti-Lichtverschmutzungsdebatte in diesem Zusammenhang zu weit.
Ich bin prinzipiell auch gegen jegliche unnötige Emission von Licht in einen dunklen Himmel.
Aber in diesem Fall handelte es sich eindeutig um ein auf drei Tage begrenztes wissenschaftliches Experiment.
Wenn ich Harald richtig verstanden habe, ging es um die Ausbreitung der verschiedenen Wellenlänge des Ar-Lasers über größere Entfernungen.
Solche Experimente sind Anwendungsbezogen z.B. in der Kommunikationstechnik (Stichwort sichere Datenübertragung).
Dass bei der späteren Anwendung sicherlich nicht unbedingt 30W über viele Kilometer zum Einsatz kommn, dürfte sich wohl allein aus Bebauungstechnischen Gründen ergeben.
Da dieses Experiment auch schlecht bei Regen oder Nebel durchgeführt werden kann, muss man wohl auch verkraften können, dass es in drei klaren Nächten, die ohnehin genau um Vollmond lagen, wo wirklich kein Mensch vernünftige Beobachtungen am gesamten Himmel, sondern bestenfalls an Planeten durchführt, ist doch nur zu begrüßen.
Wenn Ihr Euch dann auch noch die in Bonn ohnehin stark vorhandene Lichtverschmutzung auf den Bildern anschaut, sieht man hoffentlich, dass es keinen Beobachter ernstlich gestört haben kann.
Auch das Vogel-Argument zieht hier nicht wirklich. Die in den Artikeln meist genannten Nacht-ziehenden Vögel sind längst durch und schon im warmen Süden.
Die Nachtaktiven Insekten, die sich um normale Lampe versammeln und dort verbrennen, werden von der kalten Lichtquelle Laser bei den eingesetzten Wellenlängen nicht wirklich angezogen und auch im Strahl nicht verbrannt. Hierzu ist die immense Infrarot-Leistung der entsprechenden Disko-Skybeamer viel eher in der Lage.
Und als weiteren "Nebeneffekt" des Experiments kann ich das Argument mit dr Publikumswirksamkeit wirklich voll und ganz verstehen.
Ich kenne viele Leute aus Gesprächen im Rahmen der langen Nacht der Wissenschaft, die wir hier in Mainz in diesem Sommer durchgeführt haben, die gerne mal in die Naturwissenschaften reinschnuppern würden, wenn sie nur interessante Bezugspunkte hätten und auch ihre Aufmerksamkeit erregt würde. Dieses Ziel wurde sicherlich erreicht und ich kann mir gut vorstellen, dass der Bonner Physikhörsaal bei der Laser-Vorlesung, die Harald angesprochen hat, gut gefüllt war. Wenn es der Vortragende dann noch schafft, einen schönen allgemein verständlichen Vortrag zu halten, ist schon viel gewonnen.
Und wenn man mit sowas dann auch noch Nachwuchs für die Naturwissenschaften gewinnen kann, dann um so besser.
Und am Ende noch dies, aufgrund solcher Anfeindungen wegen eines wirklich sehr begrenzten Arguments kann ich all die Leute wirklich sehr gut verstehen, die, nachdem sie in Deutschland eine sehr gute und kostenlose Ausbildung genossen haben, ins Ausland abwandern und dort mit ihrem erworbenen Wissen und in einer ruhigen und freundlichen Atmosphäre Höchstleistungen vollbringen. Diese Leistungen werden dann aber nicht Deutschland zugerechnet, sondern eben der neuen Wirkungsstätte der Top-Kräfte.
Also, bitte lasst dieses Hin- und Hergeschiebe von inkompatiblen Argumente jetzt sein.
Vielleicht kann Harald nochmal genauer den Sinn und Zweck des Experiments aus wissenschaftlicher Sicht beleuchten. Ich befürchte zwar, dass es die notorischen Lichtverschmutzungsgegner nicht interessieren wird, aber vielleicht lernen ja andere hier wenigstens was daraus.
Viele Grüße!

Ulrich

Steven R.

Wer keine Probleme hat, denkt sich halt welche aus

Beitrag von Steven R. » 11. Dez 2003, 08:51

Hallo!

Also ich kann dieses HackMeck überhaupt nicht verstehen. Noch nicht einmal ansatzweise nachvollziehen.

Ich meine, wir könnten ja hergehen, und nachts über den Strom überall abschalten lassen damit man keine Lichtverschmutzung mehr hat. Dann wären auch solche Laserexperimente nicht mehr möglich. Dann gehen wir noch einen Schritt weiter, und stellen die Benutzung von Notstromaggregaten in der Nacht unter Strafe, da dadurch ja evtl. Lichtverschmutzung verursacht werden könnte.

Dann sollten wir vielleicht noch den Mond beseite schaffen, da er teilweise auch extreme Lichtverschmutzung verursacht.

Und wofür dieser Aufwand? Und was für Schäden würden dadurch erst entstehen? Ich denke nur mal an die ganzen Auto- Fahrrad- und Fussgängerunfälle bei völliger Dunkelheit.

Nur weil eine Handvoll Leute Probleme damit haben? Gerade diese Handvoll Leute sollten mal überlegen, ob es nicht besser wäre, in die Wüste zu ziehen. Fernab jeglicher Zivilisation.

Also ich habe absolut kein Problem damit, wenn solche Laser-Experimente gemacht werden. Ich denke mal, in diesem Experiment ging es um Quantencryptografie, welche ich als sehr interressant betrachte. Letzten Endes kommen solches Experimente auch allen anderen zugute.

Ausserdem wird ja nicht permanent gelasert. Also die paar Tage sind doch nicht wirklich das Problem einen Streit vom Zaun zu brechen.

Hat denn irgendeiner irgendwelche negativen Auswirungen von diesem Experiment davon getragen? Hat irgendein Hobbyastronom - der ca 30km neben dem Strahl lebt - irgend ein potentiell wichtiges ereigniss verpasst?

Also Ich denke, dass ist alles nur heiße Luft ohne wirklich gute Begründungen weshalb solche Experimente unterlassen werden sollten.

MfG

Steven

Dirk van Uden

das ist nur meine bescheidene Meinung! *LINK*

Beitrag von Dirk van Uden » 11. Dez 2003, 09:40

Hallo Ulrich,

mir passt der Schuh zwar nicht, da ich durchaus Lernfähig bin. Ich bin auch kein notorischer Nörgler.
Es geht mir um die Art und Weise wie diese Experiment hier dargestellt wird. Lichtverschmutzung ist nicht toll.(Punkt)

Wenn diese Experiment in der Form durchgeführt werden muss, dann muss es das! Wenn es der Wissenschaft dient, dann tut es das!

Es ist aber nicht toll mit einem Laser seinen Teil zur Lichtverschmutzung beizutragen und sich hinzustellen in einem Forum in dem es auch um Astronomie geht und zu sagen wie schön bunt das ist und wie begeistert die Leute von dieser Lasershow waren.
Dein Gesicht möchte ich sehen wenn beim nächsten PL Event auf allen Deinen Bilder ein Laser oder dergleichen zu bewundern ist.

Wie so oft macht auch hier der Ton die Musik und man steht sich nicht persöhnlich gegenüber sondern liest nur ein Posting.

Gruss Dirk

Jan Hattenbach

Re: Wer keine Probleme hat, denkt sich halt welche

Beitrag von Jan Hattenbach » 11. Dez 2003, 09:53

Hallo Steven hallo ihr anderen,

: Also ich kann dieses HackMeck überhaupt nicht verstehen. Noch nicht
: einmal ansatzweise nachvollziehen.

Schade.

: Ich meine, wir könnten ja hergehen, und nachts über den Strom
: überall abschalten lassen damit man keine Lichtverschmutzung
: mehr hat. Dann wären auch solche Laserexperimente nicht mehr
: möglich. Dann gehen wir noch einen Schritt weiter, und stellen
: die Benutzung von Notstromaggregaten in der Nacht unter Strafe,
: da dadurch ja evtl. Lichtverschmutzung verursacht werden könnte.

Kein Kommentar dazu, ich denke, der eruebrigt sich.

: Dann sollten wir vielleicht noch den Mond beseite schaffen, da er
: teilweise auch extreme Lichtverschmutzung verursacht.

Du qualifizierst dich immer weiter.

: Und wofür dieser Aufwand? Und was für Schäden würden dadurch erst
: entstehen? Ich denke nur mal an die ganzen Auto- Fahrrad- und
: Fussgängerunfälle bei völliger Dunkelheit.

Richtig! Was fuer eine Katastrophe waere es, wenn _nicht_ mehr jede kaum befahrene Strasse in jedem Kaff bis morgens frueh beleuchtet waere, wie die Landebahn des Frankfurter Flughafens.

: Nur weil eine Handvoll Leute Probleme damit haben? Gerade diese
: Handvoll Leute sollten mal überlegen, ob es nicht besser wäre,
: in die Wüste zu ziehen. Fernab jeglicher Zivilisation.

Genau! Sollen sie doch abhauen, diese sonderlichen Astronomen und/oder Polarlichtfanatiker. In unserer Zivilisation ist einfach kein Platz fuer solche ausgefallenen Hobbies! Weg damit! Technik und Fortschritt kritisch zu hinterfragen, wird bei uns gleich mit technikfeindlichkeit in Verbindung gebracht, wie man an diesem Posting wieder gut studieren kann.

: Also ich habe absolut kein Problem damit, wenn solche
: Laser-Experimente gemacht werden. Ich denke mal, in diesem
: Experiment ging es um Quantencryptografie, welche ich als sehr
: interressant betrachte. Letzten Endes kommen solches Experimente
: auch allen anderen zugute.

Schoen fuer dich. Hoffentlich hast du recht.

: Ausserdem wird ja nicht permanent gelasert. Also die paar Tage sind
: doch nicht wirklich das Problem einen Streit vom Zaun zu
: brechen.

Sei froh. Noch nicht. Soll ich diesen Link mal an unsere Freunde von der Skybeamerindustrie schicken? "Hey, mal was ganz tolles, neues! Wir _lasern_ die Leute zu unseren Diskos und Events! Da werden nicht mal Fliegen gebraten, und die Leute sind ganz begeistert, sagen selbst die Spinner auf meteoros.de!"
(Nicht das es das nicht schon gaebe.)

Liebe Leute, nichts gegen wissenschaftliche Experimente, deren Wichtigkeit ich nicht verkenne. Aber bedenkt bitte, was fuer Auswirkungen das haben kann. Dieses Experiment dauerte drei Tage. Hier in Aachen hatten wir vor kurzem einen Skybeamer, der strahlte im Umkreis von 20 km, drei mal die Woche, mindestens. Schoene Polarlichtbilder gab das! Mit welcher Rechtfertigung kann man an Betreiber solcher Lichtkanonen und an Behoerden herantreten, wenn gleichzeitig die Gemeinde der Astronomen/Himmelsbeobachter mit gruenen Laserpointern am Himmel herumfingert oder in Anbetracht eines Laserexperiment nichts als kindische Begeisterung empfindet. Hat man bei dieser Vorlesung in Bonn denn wenigstens in einem Nebensatz mal auf die Lichtverschmutzungsproblematik aufmerksam gemacht, und an die Bevoelkerung ein "bitte,bitte, nicht nachmachen!" herausgegeben? Dann haette das ganze schon was gebracht, vom moeglichen wissenschaftlichen Nutzen ganz zu schweigen.

viele Gruesse aus der Lichterstadt Aachen,

Jan Hattenbach

--
"Bitte verzeihen Sie mir meine Leidenschaft, ich haette Ihnen die Ihre auch gerne verziehen."

Dieter Hildebrandt


Ulrich Rieth

Anfang sicher etwas unglücklich

Beitrag von Ulrich Rieth » 11. Dez 2003, 11:28

Hallo Dirk!

Ich geb Dir natürlich Recht, dass die "Aufmachung" sehr schlecht gewählt war.
Ich hatte Harald auch schon angemailt, dass er vielleicht einfach etwas zum wirklich wissenschaftlichen Projekt schreibt.
Aber wie schon gesagt, bei einigen kam es bisher schon so rüber, dass sie wahrscheinlich die Fakten, auch im Nachhinein, nicht wirklich interessieren würden.
Naja, ich denke mal, an dieser Stelle sollten wir aber den Streit abbrechen und uns vielleicht darauf einigen, dass Lichtverschmutzung generell zu unterbinden ist. Wenn dann mal ab und an ein wissenschaftliches Experiment mit Lichtverschmutzungs-Charakter durchgeführt wird, kann man das, bei ausreichender Ankündigung im Vorfeld sicher gut akzeptieren. Immerhin könnte man ja in der Zukunft aus den Ergebnissen selber seinen Nutzen ziehen.
Wenn das Experiment zudem noch in Zeiträumen durchgeführt wird, die für die Himmelsbeobachtung eher weniger geeignet sind (z.B. Vollmond), dann ist dies um so begrüßenswerter.
In diesem Sinne, zurück zum eigentlichen Thema.
Gruß

Ulrich

PS.: Also wenn ich mir Rainers Bilder vom PL überm Olympiapark so ansehe, würden mir PL-Bilder mit Ar-Laser-Spur auch noch gut gefallen. :-)

Martin (Radebeul)

Advent, Advent ein Lichtlein brennt...

Beitrag von Martin (Radebeul) » 11. Dez 2003, 13:10

Advent

Sonntag, 1. Advent, 10 Uhr
In der Reihenhaussiedlung Önkelstieg lässt die Rentnerin Erna B. durch ihren Enkel Norbert drei Elektrokerzen auf der Fensterbank ihres Wohnzimmers installieren. Vorweihnachtliche Stimmung breitet sich aus. Die Freude ist groß.

10:14
Beim Entleeren des Mülleimers beobachtet Nachbar Ottfried P. die provokante Weihnachtsoffensive im Nebenhaus und kontert umgehend mit der Aufstellung des zehnarmigen dänischen Kerzensets zu je 15 Watt im Küchenfenster. Stunden später erstrahlt die gesamte Siedlung Önkelstieg im besinnlichen Glanz von 134 elektrischen Fensterdekorationen.

19:03
Im 14 km entfernten Kohlekraftwerk Sottrup-Höcklage registriert der wachhabende Ingenieur irrtümlich einen Defekt der Strommessgeräte für den Bereich Stenkelfeld-Nord, ist aber zunächst noch arglos.

20:17
Den Eheleuten Horst und Heidi E. gelingt der Anschluss einer Kettenschaltung von 96 Halogenfilmleuchten durch sämtliche Bäume ihres Obstgartens an das Drehstromnetz. Teile der heimischen Vogelwelt beginnen verwirrt mit dem Nestbau.

20:56
Der Discothekenbesitzer Alfons K. sieht sich genötigt, seinerseits einen Teil zur vorweihnachlichen Stimmung beizutragen, und montiert auf dem Flachdach seines Bungalows das Laserensamble "Metropolis", das zu den Leistungsstärksten Europas zählt. Die 40 Meter hohe Fassade eines angrenzenden Getreidesilos hält dem Dauerfeuer der Nikolausprojektion mehrere Minuten stand, bevor sie mit einem hässlichen Geräusch zerbröckelt.

21:30
Im Trubel einer Julklubfeier im Kohlekraftwerk Sottrup-Höcklage verhallt das Alarmsignal aus Generatorhalle 5.

21:50
Der 85jährige Kriegsveteran August Röhrmöller zaubert mit 190 Flakscheinwerfern des Typs "Varta Volkssturm" den Stern von Betlehem an die tiefhängende Wolkendecke.

22:12
Eine Gruppe asiatischer Geschäftsleute mit leichtem Gepäck und sommerlicher Bekleidung irrt verängstigt durch die Siedlung Önkelstieg. Zuvor war eine Boing 747 der Singapor Airlines mit dem Ziel Sydney versehentlich in der mit 3000 bunten Neonröhren gepflasterten Garagenzufahrt der Bäckerei Bröhrmayer gelandet.

22:37
Die NASA-Raumsonde Voyager 7 funkt vom Rande der Milchstraße Bilder einer angeblichen Supernova auf der nördlichen Erdhalbkugel. Die Experten in Houston sind ratlos.

22:50
Ein leichtes Beben erschüttert die Umgebung des Kohlekraftwerkes Sottrup-Höcklage. Der gesamte Komplex mit seinen 30 Turbinen läuft mit 350 Megawatt brüllend jenseits der Belastungsgrenze.

23:06
In der taghell erleuchteten Siedlung Önkelstieg erwacht die Studentin Bettina U. und freut sich irrtümlich über den sonnigen Dezembermorgen. Um genau 23:12 betätigt sie den Schalter ihrer Kaffeemaschine.

23:12:14
In die plötzliche Dunkelheit des gesamten Landkreises Stenkelfeld bricht die Explosion des Kohlekraftwerks Sottrup-Höcklage wie Donnerhall. Durch die stockfinsteren Ortschaften irren verstörte Menschen, Menschen wie du und ich, denen eine Kerze auf dem Adventskranz nicht genug war.

Ausgeliehen von: http://www.familie-ahlers.de/witze/sten ... nheim.html

Es zeigt sich hier: eins kommt zum anderen und schlechte Vorbilder kommen sowieso immer gut an. Leider heiligt der Zweck nicht zwangsläufig die Mittel, die Wissenschaft hat da ja leider einige traurige Beispiele vorzuweisen. In diesem Sinne klinke ich mich aus dieser Diskussion aus, zumal ich das hier auch für das falsche Forum halte.

Martin


Tina

Re: Wer keine Probleme hat, denkt sich halt welche

Beitrag von Tina » 11. Dez 2003, 15:13

Hallo,

es ist immer die gleiche Diskussion - wieviel Fortschritt brauchen wir? Und WER bestimmt, was notwendig ist, und was nicht? Hat jemand mal Urlaub in Skandinavien gemacht, in einer Holzhütte ohne Strom und bei völlig dunklem Himmel? Wenn ja, dann kann er verstehen und sich vorstellen, dass viele Dinge, die einem heutzutage als unerlässlich erscheinen, absolut überflüssig oder nur bedingt notwendig sind. Würden wir alle einen natürlichen Rhytmus leben wie alle anderen lebewesen auch, also nachts schlafen und nur bei Tageslicht unterwegs sein (sofern nicht nachtsichtig), so bräuchten wir keine Strassenbeleuchtung;)) Und so kann man weiter argumentieren....Was ich meine ist, wer Fortschritt und Luxus will, der muss mit Beeinträchtigung der Natur leben. Und es gibt immer noch Wege, natur und Fortschritt zu vereinen, auch ohne Laserversuche;))

Gruss aus Finnland, wo der Himmel noch dunkel ist
Tina

Matze

Re: Bilder vom Laser über Bonn

Beitrag von Matze » 12. Dez 2003, 13:53

Sieht schon lustig aus. Ich frag mich aber, wie man die Genehmigung bekommt, mit einem 30W Argon Laser durch die Gegend zu funzeln. Das ist nicht gerade ungefaehrlich. In unseren Labors muessen wir tausend Sicherheitsvorschriften einhalten, nur wegen einem wenige Milliwatt starken Argon Laser. Wobei einige Milliwatt schon reichen und das Auge bei direkter Einstrahlung zu schaedigen.

: Hallo Freunde,

: anbei eine Seite eines Bonners, der sich am Laser über Bonn erfreut
: hat, ein paar Bilder gemacht hat und diese auf seiner Seite ins
: Netz gestellt hat:
: http://www.krasser-mann.com/tiki-browse ... lleryId=19

: Gruß Harald


Harald Giessen

Antworten *LINK*

Beitrag von Harald Giessen » 12. Dez 2003, 15:53

Hallo Freunde,

anbei einige Antworten auf die Fragen.

(a) Genehmigung: dank Flugsicherung, Laserschutzbeauftragtem etc. ist sowas schon möglich. Das Entscheidende ist einfach, daß die meisten Laserstrahlen 1 mrad Divergenz haben, d.h. nach 1 km ist der Strahl schon 1m im Durchmesser. Die Höhe war ca 20 m über Grund, also kein Problem, daß man da reinschauen konnte. Die Flugzeuge im Anflug auf CGN (Köln-Bonn) flogen bei der Landung drüber und außerdem im rechten Winkel dazu. CGN ist ca 5 km weg, also wäre der Strahl schon 5m im Durchmesser gewesen und hat natürlich auch keine 30W mehr. Weiterhin wurden die 30W von einem Prisma aufgespalten, so daß in keinem Teilstrahl mehr als 10W waren.

Es ist zB recht gefahrlos möglich, in 1 km Entfernung in 50 mW reinzuschauen - der Anteil des Strahls, der auf die 1cm aufgeweitete Pupille trifft, ist (angenommen nach 1 km hätte man keine Verluste, was aber nicht der Fall ist) (1cm/1m)^2 *50 mW = 5 Mikrowatt. No problem.

Bei 5km Abstand und angenommenen 10W hätte man (1cm/5m)^2 * 10W = 40 Mikrowatt. Das sind 0.04 mW, wieso soll das nicht genehmigt werden?

Leute, wenn Ihr ein bißchen was von Astronomie und Optik versteht (und ich nehme an Martin aus Radebeul und Dirk van Uden als eifrige Astrofotografen tun das) dann werdet Ihr sehen, daß keine Gefahr besteht.

(b) Lichtverschmutzung: Ihr habt gesehen, daß an den Tagen, wo der Laser über Bonn war, Vollmond oder fast Vollmond war. Auf den Bildern ist klar zu sehen, daß bei 30 Sek. Belichtungszeit der Vordergrund fast taghell erschien. Trotzdem sind die Sterne noch ausgezeichnet zu erkennen, und das trotz des Laserstrahls. Das Licht ist eben doch anders gebündelt als das eines Beamers.

Weiterhin habe ich auch klar gesagt, daß die Lichtverschmutzung (und darüber regen sich Martin und Dirk so künstlich auf) begrenzt blieb. Über Bonn herrscht sowieso viel mehr Lichtverschmutzung, und wenn man ins Bergische Land fuhr, dann war bis in ca 30 km Entfernung der Laser von ca 1 km seitlicher Entfernung noch sichtbar. Er hat sich aber, anders als Beamer, nicht oder kaum bewegt (sieht man mal vom Seeing ab).

In 60 km Entfernung mußte man sich genau drunterstellen, um ihn noch zu sehen. Der Laser hat aber klar keine Lichtverschmutzung analog zu einem Skybeamer gemacht (Wolken von unten beleuchtet, Drehungen, Muster etc.). Außerdem wurde er Punkt 22 Uhr ausgeschaltet. Im Falle von Polarlicht (was es nicht gab) hätte ein Beobachter nur 1 km weiter fahren müssen (es war in ganz Dtld klar, wir haben also den Beobachtern des Sternhimmels ... bei Vollmond... nicht das einzige gute Loch verdorben).

Warum habe ich dieses Forum gewählt, um das ganze anzukündigen: weil ich weiß, daß hier Leute aus ganz Europa sitzen, die nachts draussen sind, vor allem wenn die Luft klar ist, und die evtl. berichten können, wie weit man ihn sehen kann. Ich bin nicht weiter als Olpe gefahren, aber es hätte ja sein können, daß jemand aus Meschede, etc zuschaut und ihn sieht. Ausserdem habe ich bei den Teilnehmern des Forums hier eine gewisse Begeisterung für Physik vorausgesetzt (was aber wohl nicht selbstverständlich war - jedenfalls scheint es doch mehr Miesmacher zu geben, als ich mir hätte träumen lassen).

(c) Vögel, Insekten, Lebewesen, Gefahren: Wie schon erwähnt sind Vögel, Insekten etc. jetzt nicht mehr nachtaktiv bzw. im Süden. Weiterhin habe ich noch nie beobachten können, daß Insekten (auch im Labor) in einen Laserstrahl fliegen würden und dort gar gebraten würden. Ich würde sagen, daß in ein paar 100 m Abstand hinter dem Laser eine gewisse Gefahr bestehen könnte, daß bei zufälligem Durchflug Insekten gebruzzelt werden. Ein Vogel müßte schon in kurzer Entfernung vom Laser verharren, um beschädigt zu werden.

(d) Zweck des Experiments: in der Tat wollten wir sehen, wie weit die verschiedenen Wellenlängen propagieren, denn in Bodennähe ist das was anderes als in großer Höhe, wie es Chr. Kurtsiefer et al. auf der Zugspitze gemacht haben.

Die Rayleighstreuung gibt einem eine ABSCHÄTZUNG, wie weit man kommt, aber real life und real conditions ist eben was anderes als Laborbedingungen und Theorie. Und wenn Laser einmal für Quantenkryptographie und für optische Telekommunikation eingesetzt werden sollen, dann muß man diese Daten haben. Höchstwahrscheinlich werden dann Laser bei 1.3 Mikrometer eingesetzt, aber um die Wellenlängenabhängigkeit in empirischen Formeln ausdrücken zu können, braucht man auch ein paar Meßpunkte zwischen 400 und 600 nm!

Ich hoffe, daß jetzt Klarheit herrscht und sich der Haß aus dem Tal der Ahnungslosen in Grenzen hält.

Gruß Harald


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