Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Während im Polarlichtforum die ernsteren, eher wissenschaftlich ausgerichteten Leute ihre Plattform haben, können sich im Off-Topic Forum Jedermann oder die Anfänger unbefangen unterhalten und begegnen, lustig sein oder drauflosposten.
Antworten
Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 31. Mär 2020, 18:59

Was ist bei uns in Zeiten von Ausgangssperren eigentlich noch erlaubt, was nicht mehr? Fragen die, angesichts dessen, dass beispielsweise der Beginn der NLC-Saison kaum mehr 2 Monate entfernt ist, sicher viele im Forum beschäftigen dürften. Die Verunsicherung dürfte nicht zuletzt dank Formulierungen wie der bei uns in Sachsen:
Verordnung, Paragraph 2:

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.

Triftige Gründe sind:
...
14. Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,
...
Bußgeld bei Verstoß gegen Paragraph 2: 150 Euro
nicht nur bei mir herrschen. Das wird in den meisten Bundesländern so oder so ähnlich zu lesen sein. Wie geht ihr damit um?
Ich weiß mittlerweile nicht mal mehr, ob ich mich eigentlich noch irgendwo auf eine Bank setzen darf. Hier in Leipzig gibt es Spielplätze und Spielwiesen, auf denen zwar immer die Spielgeräte abgesperrt, dann dort aber auch alle, einige oder gar keine Bänke zugänglich sind. Sitzen wäre aber schon ein Widerspruch zu Sport und Bewegung. Auf Wiesen in Parks zu sitzen oder zu liegen, wird in vielen Bundesländern mittlerweile sehr strikt und konsequent geahndet. Wer aber eine Parzelle in einer (auswärtigen) Gartenanlage hat, der darf das dort tun.
Was soweit klar ist, ist, dass man sich (in Sachsen) zu jeder Tages- und Nachtzeit bewegen darf. Wenn man aber nicht mit eigener Körperkraft (oder nicht ausschließlich mit selbiger) zu seinem angestrebten (Foto)ziel fährt, fällt das dann noch unter "Sport und Bewegung"? Problematisch dürfte es spätestens ab dem Zeitpunkt werden, an dem man sein Ziel erreicht hat. Darf man mit Stativ und Kamera für längere Zeit an Ort und Stelle verharren, Stichwort "Sport und Bewegung"? Was bedeutet "VORRANGIG im UMFELD des Wohnbereichs"? Ließe sich dann nachrangig mit Lichtverschmutzung oder geringem Erholungsfaktor, Stichwort Lärm, begründen? Wäre das entscheidende Kriterium die Gefährdung anderer, dann wären nächtliche Fotoausflüge, in den allermeisten Fällen noch dazu ohnehin allein, angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, überhaupt in die Nähe anderer Menschen zu kommen, vermutlich vollkommen unproblematisch. Um ein Vielfaches unproblematischer als beispielsweise mehrfach am Tag einkaufen zu gehen, was jeder tun könnte (und einige Menschen auch tatsächlich tun).
Mit Logik komme ich hier aber nicht weiter, zumal mich das ungute Gefühl beschleicht, dass man diese Fragen (immer noch) bewusst unbeantwortet lässt. Bei 150 Euro pro Verstoß ließen sich bei konsequentem Ahnden sehr schnell große Summen generieren.
Zuletzt geändert von Simon Herbst am 1. Apr 2020, 05:28, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
Torsten Serian Kallweit
Beiträge: 686
Registriert: 29. Aug 2005, 19:10
Wohnort: 53844 Troisdorf
Kontaktdaten:

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Torsten Serian Kallweit » 1. Apr 2020, 05:24

Solche Formulierungen wie oben angeführt (und viele weitere) sind bewusst schwammig gehalten, um a) zu verunsichern und b) den Ordnungskräften einen Ermessungsspielraum zu eröffnen.
Grundsätzlich geht es drum, alleine oder nur mit Partner zusammen so wenig andere Kontakte wie möglich zu haben.
Wenn Du also nachts alleine rausfährst (um an der frischen Luft zu sein, zur Erholung, Bewegung usw.) sollte da keiner was gegen haben.
Nachts wird mit Sicherheit auch viel eher in den Städten nach versteckten Partys gesucht, als irgendwo auf dem freien Feld nach einem Fotografen.
Ich hätte da überhaupt keine Bedenken, würde aber versuchen, trotzdem so zu parken, dass der Wagen nicht sofort auffällt.
Nur zur Sicherheit.
Eine besonnene Ordnungskraft wird da nie Ärger machen.
Aber es gibt natürlich auch Idioten darunter.
Für die sollte man dann nicht sofort sichtbar sein...
Wenn Du also alleine unterwegs bist (und damit weder jemand anstecken könntest oder selbst angesteckt werden kannst), sollte bei der schwammigen Ausdrucksweise jedes freie Gericht (sofern wir in einigen Monaten noch solche haben) eine ggfs. verhängte Strafe rückgängig machen.
„Ob Du denkst, Du kannst es, oder Du kannst es nicht :
Du wirst auf jeden Fall recht behalten.“ www.galerie-art21.de

Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 1. Apr 2020, 05:41

Ich habe mir die FAQs zur aktualisierten Verordnung für Sachsen, die hier heute in Kraft tritt und bis mindestens zum 20.04. gilt: https://www.coronavirus.sachsen.de/down ... 010420.pdf durchgelesen. Dort steht:
...Es soll nur die absolut notwendige Aktivität im Freien erlaubt sein, nämlich die im Umfeld des Wohnbereichs. Also sind keine Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung erlaubt. Zum Beispiel bedeutet das für Dresden, das Ausflüge in die Sächsische Schweiz, den Tharandter Wald oder das Erzgebirge nicht gestattet sind...
Damit hat sich das Thema zumindest hier wohl mindestens bis zum 20.04. erledigt. Ich habe jedenfalls keine 150 Euro zu verschenken. Und bei dem ganzen Personal an Polizei- und Ordnungsbehörden, was die Stadt hier neuerdings im Außeneinsatz hat, wird man nicht immer auf Logik und Augenmaß setzen können. Solch ein Fotoausflug wird sich auch schwerlich als "absolut notwendige Aktivität" verkaufen lassen, selbst im näheren Umfeld nicht. Lt. Verordnung darf man eine Bank oder Wiese hier auch nur noch zum kurzzeitigen Verweilen (Erholen von einer Aktivität) nutzen. Mit einem Stativ an Ort und Stelle zu verharren, könnte der nächste Knackpunkt sein. Interessant in dem Zusammenhang ist aber, dass alleiniges Angeln ("Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches"), vorausgesetzt man hat die entsprechenden Genehmigungen, an Gewässern im Umfeld des Wohnbereichs hier erlaubt bleibt...

Benutzeravatar
Dennis Hennig
Beiträge: 971
Registriert: 22. Dez 2007, 00:49
Wohnort: Wohnung in Berlin, zu Hause jedoch in der Natur möglichst weit jenseits der großen Stadt

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Dennis Hennig » 2. Apr 2020, 18:38

Lieber Simon!

Es gäbe zu dem Thema sicher viel zu sagen und zu schreiben. Ein Internet-Forum für Polarlicht-, NLC-, Halo-, Meteor-, usw.- Freaks ist vielleicht nicht der perfekte Ort für Austausch über aktuelle politische Entwicklungen? :?:

Deinen Frust und die Unsicherheit, Simon, kann ich sehr gut verstehen und nachvollziehen!

Auf der Sachebene ist es halt so, dass drei Bundesländer (Bayern, Sachsen, und das Saarland) eine Ausgangssperre eingeführt haben, [EDIT Auch dazu schreiben verschiedene Quellen leider verschiedenes], während alle anderen Bundesländer Kontaktbeschränkungen verfügt haben. Liest sich zunächst wie eine Wortklauberei, macht aber doch Unterschiede. Auf jeden Fall soll man physische (nicht soziale!) Kontakte so weit es geht einschränken. Das hat glaub ich jetzt JedeR verstanden. Den Brandenburger Politikern möchte ich für eine auffallend besonnene Ausgestaltung der Kontaktbeschränkungen danken! In einer Pressemitteilung vom 26.3.2020 präzisiert die Brandenburgische Staatskanzlei die Beschränkungen:
https://www.brandenburg.de/media_fast/1 ... %20fin.pdf

In Kurzform: Man räumt zunächst einmal ein: (Zitat)
"Es wäre lebensfremd zu versuchen, das gesamte praktische Leben in Paragrafen unterzubringen."


Sehr sympathisch auf dem Teppich geblieben! :) Im weiteren Verlauf ihrer PM stellt die Brandenburgische Staatskanzlei klar: Die Menschen sollen wenn es irgend geht zu Hause bleiben, man darf sich aber grundsätzlich frei bewegen. Angeln und Jagen sind bei Einhaltung des 1,5m Abstandsgebotes explizit gestattet! Auch Ausflüge sind erlaubt, sollen aber vermieden werden. (Klaro!) Ob ich nun alleine im Waldsee angele, im Wald auf wilde Schweine jage, alleine im Moor die wunderschönen Sumpfdotterblumen mit der Kamera jage, alleine nachts auf dem Feld Sternschnuppen, Kometen, NLC jage, dürfte alles sehr vergleichbar und austauschbar sein. :wink: Davon abgesehen, war der Sport im Freien bisher durchgehend und überall explizit erlaubt.

Wie Torsten schon schreibt, liegt das Problem wohl eher nicht in Wald und Feld janz weit draußen, sondern in den Städten, wo sich die Leute ballen.


Herzliche Grüße! :D
Dennis
Zuletzt geändert von Dennis Hennig am 3. Apr 2020, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.

Rico Hickmann
Beiträge: 266
Registriert: 19. Apr 2004, 09:57
Wohnort: Dresden

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Rico Hickmann » 3. Apr 2020, 06:51

Bitte die richtigen Worte verwenden. Auch in Sachsen haben wir "nur" Ausgangsbeschränkungen, keine Ausgangssperre - dann dürfte man nämlich gar nicht mehr raus.

Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 3. Apr 2020, 09:55

Natürlich darf man bei einer Ausgangssperre in festgelegten Ausnahmefällen, wie beispielsweise um die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen, auch die Wohnung verlassen. Vergleich die "Ausgangssperre" in Frankreich diesbezüglich mal mit den "Ausgangsbeschränkungen" in Sachsen oder Bayern. Sport und Bewegung sind in Frankreich beispielsweise auch gestattet. Für mich ist das Wortklauberei. Nur weil man hier offiziell auf die drastische Wortwahl Ausgangssperre verzichtet, kann es eine solche trotzdem sein, oder einer solchen zumindest sehr nahe kommen.
Was mir gegen den Strich geht, sind die Widersprüchlichkeiten, die sich in Sachsen schon durch die Ausnahmeregelungen ergeben. Man kann nicht einerseits sagen, dass "nur die absolut notwendige Aktivität im Freien erlaubt sein" soll und in den FAQs gleichzeitig bestimmten Gruppen nicht notwendige Privilegien einräumen. Angeln ist definitiv nicht absolut notwendig. Was wir machen, ist es selbstverständlich auch nicht. Aber entweder dieselben Spielregeln für alle, oder gar nicht. Wenn ich in Leipzig dann noch Storys lese wie die von dem Juristen, dem unter Gesichtspunkt "absolute Notwendigkeit" eine geöffnete Auto-Waschanlage hätte zum Verhängnis werden sollen, dann weiß ich auch nicht mehr. Mit gesundem Menschenverstand und (nicht vorhandener) Gefährdung lässt sich ganz sicher vor Gericht argumentieren. Aber ganz ehrlich, wer möchte es soweit kommen lassen?
Folge ich den Äußerungen von politischen Entscheidungsträgern wie beispielsweise unserem Innenminister, dann weiß ich, dass ich mich als Dresdner beispielsweise nicht im Tharandter Wald, oder als Leipziger nicht in der Dübener Heide aufhalten darf (unter dem Gefährdungsaspekt wäre beides angesichts der geringeren Populationsdichte für Großstädter deutlich gesünder, vgl. beispielsweise Situation in den Leipziger Parks, Auewald, Seenlandschaft um Leipzig bei entsprechendem Wetter wie für nächste Woche angekündigt). Gleichzeitig heißt es aber auch immer wieder, dass man bewusst auf eine Kilometerbegrenzung verzichtet, weil 5 Kilometer in einer Großstadt wie Dresden oder Leipzig etwas anderes wären als 5 Kilometer auf einem Dorf. Ja was denn nun? Für Großstädter, die in Zentrumsnähe wohnen, irgendein nicht offiziell genannter Wert zwischen 5 und 20 (Dresden - Tharandter Wald)?

Benutzeravatar
Dennis Hennig
Beiträge: 971
Registriert: 22. Dez 2007, 00:49
Wohnort: Wohnung in Berlin, zu Hause jedoch in der Natur möglichst weit jenseits der großen Stadt

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Dennis Hennig » 3. Apr 2020, 13:29

Rico Hickmann hat geschrieben: 3. Apr 2020, 06:51 Bitte die richtigen Worte verwenden. Auch in Sachsen haben wir "nur" Ausgangsbeschränkungen, keine Ausgangssperre - dann dürfte man nämlich gar nicht mehr raus.
Sorry. Zu den Begrifflichkeiten in einzelnen Bundesländern ist die Quellenlage leider auch uneinheitlich. :?

Benutzeravatar
Heiko Ulbricht
Beiträge: 2181
Registriert: 23. Mär 2009, 14:43
Wohnort: Freital/Sachsen, 50.98839 N, 13.62970 O DL1DWZ
Kontaktdaten:

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Heiko Ulbricht » 3. Apr 2020, 20:05

Ich hänge mich in solche Themen eigentlich nicht gern rein, aber in Freital ist es derzeit so, dass man sich nur noch innerhalb der Stadtgrenzen und dazugehöriger Ortsteile bewegen darf. Nach Radebeul zur Sternwarte (ist ja kein Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehr) dürfte ich definitiv jetzt aber nicht mehr. Da Freital und Umgebung sehr viele Hügel hat, mach ich mir wegen einer NLC-Saison keinerlei Gedanken, diese zu verpassen...
Viele Grüße,
Heiko

Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 7. Apr 2020, 15:36

Es gibt jetzt eine nicht anfechtbare Gerichtsentscheidung vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bezüglich des maximalen Abstands zur eigenen Wohnung bei Sport und Bewegung in Sachsen. Mit den genannten 15 Kilometern: https://www.freiepresse.de/nachrichten/ ... el10768038 / https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfael ... zen-325605 dürfte Klarheit geschaffen worden sein. Damit sollte man selbst als Großstädter ganz gut leben können.

Rico Hickmann
Beiträge: 266
Registriert: 19. Apr 2004, 09:57
Wohnort: Dresden

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Rico Hickmann » 23. Apr 2020, 09:55

Nun darf man ja auch wieder ohne Grund nach draußen. Somit bewegen sich Astrofotografen nicht mehr länger in der rechtlichen Grauzone.

Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 23. Apr 2020, 10:14

Das schon. Aber dafür vermutlich wieder absichtlich diesen schwammige Passus eingebaut:
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tages-touristische Ausflüge.
Was bedeutet hier "aufgefordert"? Ist das jetzt bindend, oder nicht viel mehr als eine Empfehlung, "aufgefordert" im Sinne von angehalten? Und was bitteschön ist ein "überregionaler tages-touristischer Ausflug"? In ein anderes Bundesland darf ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer noch nicht. Dresden ist auch eine andere Region als Leipzig, Chemnitz oder Zwickau. Das leuchtet mir soweit ein. Aber wo endet denn die Region Leipzig, Dresden, Chemnitz oder Zwickau? Mein "Revier" ist beispielsweise Nordsachsen. Muss da erst wieder eine Entscheidung vom OVG gefällt werden? Die 15km-Beschränkung ist ja zumindest aufgehoben, wenn ich das richtig verstanden habe. Andererseits, wenn von tagestouristischen Ausflügen die Rede ist, gilt der Hinweis / die Beschränkung nachts für uns vielleicht auch gar nicht... :D

Benutzeravatar
Jörg Kaufmann
Beiträge: 1089
Registriert: 8. Sep 2015, 20:18
Wohnort: 25770 Hemmingstedt

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Jörg Kaufmann » 23. Apr 2020, 12:17

Hallo Simon,

entscheidend ist, was in der Allgemeinverfügung deines Landkreises (in deinem Fall Stadt Leipzig?) für Anordnungen aufgeführt sind. Diese Info ist für jeden zugänglich.

Für mich gelten z.B. die Allgemeinverfügungen des Kreises Dithmarschen. Wenn ich in den Nachbarkeis Rendburg-Eckernförde fahren möchte, sollte ich vllt. vorher in die dortigen Allgemeinverfügungen reinschauen.
Beide Allgemeinverfügungen basieren auf die Landesverfügung des Landes S-H, deren Ursprung in den Bundesgesetzen, Verfügungen des Bundes etc. zu finden ist.
Deshalb entsteht dieser unbewusst „schwammige“ Ausdruck. Die Wortwahl ist aber bewusst so gewählt um den nachgestellten Behörden größtmögliche Entscheidungsfreiheit zu gewähren.
Das geht aus gar nicht anders, da in der jetzigen Situation natürlich vor Ort die wichtigen (und hoffentlich richtigen) Entscheidungen getroffen werden.
In den Kreisen Heinsberg und Tirschenreuth müssen andere Beschränkungen gelten als in Dithmarschen oder Leipzig.

Als „aufgefordert“ deute ich: es ist nicht verboten, aber du musst mit Nachfragen der Ordnungsbehörden rechnen und unter Umständen dich dann der vor Ort getroffenen Anordnung fügen. „Aufgefordert“ beinhaltet hier für mich auch, dass es weder Ordnung.- noch Bußgeld relevant ist.
Ware ich mir trotzdem unsicher, würde ich einfach mal beim zuständigen Ordnungsamt freundlich anfragen, und mir für alle Fälle den Namen des Mitarbeiters/Mitarbeiterin merken um mich darauf zu berufen.

VG Jörg
Ich nehm` das Wetter so wie es ist. Es gibt eh im Moment kein anderes.

Simon Herbst
Beiträge: 1510
Registriert: 7. Jun 2016, 14:28
Wohnort: Leipzig

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Simon Herbst » 23. Apr 2020, 13:45

Hallo Jörg! Ich bin die betreffenden Kreise, in meinem Fall also Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen schon vorher durchgegangen. Die zitieren aber alle "nur" die entsprechenden Passagen der Verordnung vom 17.04. mit Gültigkeit zum 20.04. Da gibt es keine eigenen Regelungen diesbezüglich. Bußgelder sind bei einem (möglichen) Verstoß bzgl. überregionaler Ausflüge aber offenbar ohnehin nicht (mehr) vorgesehen: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtl ... tml#a-5637 . Mehr als 'ne Ermahnung, Verwarnung und einen Platzverweis wird man wohl zumindest im Erstfall nicht kassieren können. Vordergründig geht es darum, Kontaktbeschränkungen einzuhalten, Gruppenbildungen zu vermeiden. Aber das ist ja nicht unser Problem...

Benutzeravatar
Dennis Hennig
Beiträge: 971
Registriert: 22. Dez 2007, 00:49
Wohnort: Wohnung in Berlin, zu Hause jedoch in der Natur möglichst weit jenseits der großen Stadt

Re: Corona - Ausgangssperren - (Nächtliche) Fototrips

Beitrag von Dennis Hennig » 26. Apr 2020, 07:46

Hi Simon!

Ja, die Regelungen und deren Anwendung können verwirrend sein. Kapitalismus funktioniert eben nur mit Menschen, die in Angst und Verwirrung gehalten werden. :wink: Hauptsache, die Golfplätze sind wieder geöffnet, :roll: und das Volk kann wieder in die Läden shoppen gehen. :roll: Als wenn es nichts Wichtigeres gäbe!!! :roll:

Fahr raus, und genieße die Realität: Es ist wunderbarer Frühling! Überall blüht und grünt es, und duftet lecker. :)

Viel Freude!
Herzlicher Gruß!
Dennis

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste