alternativ könnte man mal mit der Kirchengemeinde reden. Neben Störung von Beobachtungen am Himmel, gefährden sie die Fauna(Nacht- und Zugvögel, Insekten, ...) und ist schlichte Energieverschwendung. Gott hätte das sicher nicht gewollt, dann würden wir im Dunkeln leuchten. Ist die Gemeinde nicht einsichtig, kann man ja mal beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anfragen, ob das genehmigt und rechtens ist.Heiko Ulbricht hat geschrieben:Leider stört der Beamer eines Scheinwerfers der Herzogswalder Kirche deutlich – visuell kaum erkannt. Wahrscheinlich werd ich mir daher nach 25 Jahren einen anderen Standort für die Abenddisplays suchen müssen…
Solche "Beleuchtungs-" aka Werbeeinrichtungen müssen genehmigt sein. Eine Genehmigung ist in den meisten Bundesländern aber nicht rechtskonform. Ich habe schon mehrere Beamer "beerdigt". Lichtschmutz muss man nicht hinnehmen!
Grüße wolfgang