jetzt ist ein Präzedenzfall geschaffen und man weiss jetzt woran man ist, wenn man einen
Meteoriten findet

""Neuschwanstein 3" gehört dem Finder
Wem gehört ein Meteorit? Dem Finder oder dem Land, in dem er gefunden wird? Das Augsburger Landgericht hat die knifflige Frage nun zugunsten des Finders entschieden. Die poetische Begründung: Es gibt kein Recht auf himmlische Güter. Konkret ging es um einen Meteorit, der in der Nähe von Schloss Neuschwanstein gefunden wurde.
Meteorit auf dem Mars
In dem Verfahren standen sich die österreichische Gemeinde Reutte und ein Physiker aus dem schwäbischen Nordendorf gegenüber. Im Jahr 2003 hatte der Hobbyastronom den Meteoritenbrocken gefunden, der ein Jahr zuvor über dem Ammergebirge im deutsch-österreichischen Grenzgebiet bei Füssen in der Nähe des Schlosses Neuschwanstein mit einem hell strahlenden Feuerschweif niedergegangen war. Das Fundstück wird als "Neuschwanstein 3" bezeichnet. Zwei kleinere Bruchstücke, "Neuschwanstein 1" und "Neuschwanstein 2" waren bereits zuvor ebenfalls von Hobbyforschern gefunden worden.
Deutlich sichtbarer Schweif
Der Niedergang des Meteoriten, der rund 4,5 Milliarden Jahre alt ist und aus der Entstehungszeit unseres Sonnensystems stammt, war von vielen Bewohnern der Region beobachtet worden. Anhand der Flugkurve war es dem Hobbyastronomen aus Nordendorf gelungen, die genaue Lage des dritten Bruchstückes zu berechnen und den überaus seltenen Enstatit-Chondrit in unwegsamem Gelände zu bergen. Seither ist der knapp drei Kilo schwere, grau-schwarze Himmelskörper im Besitz des Forschers.
Streit um Eigentum
Um die Eigentumsfrage des Gesteinsbrockens im Wert von über 200.000 Euro stritt der Schwabe seit gut zwei Jahren mit der österreichischen Gemeinde Reutte. Denn der Forscher fand den Meteoriten auf dem Gelände der Gemeinde, was er auch freimütig zugab. Und deshalb beanspruchte Reutte den Himmelskörper für sich. Der schwäbische Physiker jedoch wollte in dieser rechtlichen Grauzone einen Präzedenzfall schaffen. Wenn derartige Objekte sofort gänzlich von den Ländern beansprucht werden, so seine Argumentation, würden künftig immer mehr Funde heimlich ins Ausland geschafft oder auf dem Schwarzmarkt verkauft. Damit seien sie für die Wissenschaft verloren. Das Augsburger Landgericht hat dem Physiker nun Recht gegeben, mit der Begründung, dass ein Gegenstand dem Finder gehört, sofern es keine anderslautenden Gesetze gibt."
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