Hallo Stefan,Stefan Schwager hat geschrieben:Hallo Thomas
wenn Du bestellst, dann bitte auch einen Satz für mich. Hätte paar Skybeamer und jede Menge Fluggeräte als mögliches Ziel.irgendwann kauf ich mir doch noch eine Boden-Luft-Rakete
Vor allem bei dem Skybeamerbetreibern ist Reden sinnlos geworden. Letztes Statement war "Wir sollten doch erstmal ein paar Scheine rüberwachsen lassen, um die Verluste auszugleichen, dann schalten die eventuell ab!!" Aber bevor ich dort Kohle hintransferiere, möchte ich auch einen Grund dafür haben. Also eine ist reserviert für den Lichtkegelknilch in Riesa.
fuer einen Skybeamer nuetzt dir eine Boden-Luft-Rakete nichts, da ware eine Boden-Boden-Rakete sicher besser. Allerdings ist der Umgang mit beiden nach dem Gesetz verboten und wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Und da der Betreiber wahrscheinlich versichert ist, sitzt du nachher im Knast und er hat das neueste Modell ;-)
Die bloedsinnige Aussage mit dem Geld, dass du fuer den Verlust zahlen sollst ist so ziemlich der Gipfel der Dreistigkeiten, die ich in dem Zusammenhang je gehoert habe. Wie dem auch sei, ein Skybeamer ist eine genehmigungspflichtige Werbeanlage, die in der Regel den geltenden Bauordnungsvorschriften widerspricht. Somit waere das Bauordnungsamt zustaendig, den Betrieb der Anlage zu untersagen. Das hat bei uns in Aachen schon dreimal geklappt, wenn man auch manchmal einen langen Atem haben musste. Schau dir in dem Zusammenhang mal die folgenden links an:
http://www.home.uni-osnabrueck.de/ahaen ... kybeam.htm
http://www.birdnet.de/tah/ (runterscrollen)
http://www.123recht.net/article.asp?a=4467
http://www.ra-kotz.de/skybeamer1.htm
und auch unter http://www.sternwarte-aachen.de findest du unter ->"Aktivitaten"->"Berichte und Initiativen" ein paar Artikel dazu.
Gruss,
Jan
(ich hab mal einen neuen thread aufgemacht, weil das mit dem urspruenglichen Thema nicht mehr viel zu tun hat.)